Mietvertrag

DIESE MIETVEREINBARUNG (die „Vereinbarung“) IST ZWISCHEN:

Pangolin Laser Systems, LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 1265 Upsala Blvd, Suite 1165 – Sanford, FL 32771 (im Folgenden „Vermieter“ genannt)

Und…

KUNDE. Die Person oder das Unternehmen, das ein Mietprodukt bei Pangolin Laser Systems, LLC erwirbt, wie im Feld „RECHNUNGSADRESSE“ auf dem MIETAUFTRAGSANGEBOT, VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG von Pangolin Laser Systems, LLC angegeben… (im Folgenden „Mieter“ genannt).

DIESE MIETVEREINBARUNG (die „Vereinbarung“) WIRD WIRKSAM AB DEM DATUM, AN DEM DER KUNDE FÜR EIN MIETAUFTRAGSANGEBOT, EINE VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG BEI Pangolin Laser Systems, LLC ZAHLT.

IM AUSTAUSCH FÜR DIE IN DIESER MIETVEREINBARUNG ENTHALTENEN VERPFLICHTUNGEN und Vereinbarungen stimmen die Parteien dieser Vereinbarung wie folgt zu:

  • 1. Übergabe der Mietgegenstände. Der Vermieter übergibt dem Mieter die Gegenstände (die „Gegenstände“), wie im KOSTENVORANSCHLAG, der VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG des Vermieters angegeben, zur Nutzung als Mietsysteme für den im MIETAUFTRAGSANGEBOT, der VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG angegebenen Mietzeitraum. Der Wert der „Gegenstände“ entspricht dem festgelegten MAP-Preis, wie vom ursprünglichen Hersteller der Gegenstände festgelegt.
  • 2. Der Mieter leistet eine Mietzahlung an den Vermieter basierend auf dem im MIETAUFTRAGSANGEBOT, der VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG angegebenen Betrag, um die Gegenstände für die in diesen Dokumenten angegebenen Termine zu mieten. Der Mieter ist für alle damit verbundenen Versandkosten verantwortlich, die ebenfalls in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung aufgeführt sind.
  • 3. Miet- und Versandbedingungen. Die Mietdauer ist im MIETAUFTRAGSANGEBOT, der VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG angegeben. Die gemieteten Gegenstände werden an den Standort des Mieters gesendet und von dort zurück, unter Verwendung des vom Vermieter genehmigten und bevorzugten Versanddienstleisters. Der Mieter trägt alle Kosten für Versand und Versicherung der Gegenstände zum und vom Mietstandort, von dem die Gegenstände versandt werden.
  • 4. Lieferung der Gegenstände. Die Gegenstände gelten als im Besitz des Mieters, wenn sie an die im MIETAUFTRAGSANGEBOT, der VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG angegebene Versandadresse geliefert werden. Das Eigentum an den Gegenständen verbleibt während der gesamten Mietdauer beim Vermieter.
  • 5. Garantien und Haftung. DIE GEGENSTÄNDE WERDEN „WIE BESEHEN“ ANGEBOTEN UND DER VERMIETER SCHLIESST AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und ermächtigt keine andere Person, im Namen des Mieters eine Haftung im Zusammenhang mit der Vermietung der Gegenstände zu übernehmen. Der oben genannte Haftungsausschluss des Vermieters berührt in keiner Weise die Bedingungen etwaiger Herstellergarantien für die Gegenstände.
    • Darüber hinaus übernimmt der Mieter die volle Verantwortung und Haftung für jegliche Schäden, unsachgemäße Nutzung, Verlust oder Diebstahl, die die Leistung oder Rückgabe der Gegenstände an den Vermieter beeinträchtigen könnten. Im Falle solcher Vorfälle zahlt der Mieter alle vom Vermieter angegebenen Reparatur- oder Ersatzkosten oder den vollen Wert der Gegenstände, falls diese verloren gehen oder gestohlen werden.
    • Der Mieter übernimmt ebenfalls die volle Verantwortung und Haftung für jegliche unsachgemäße Nutzung oder Fehlfunktion der Gegenstände, die zu Verletzungen Dritter führen können.
    • Der Mieter bestätigt, dass ihm die Möglichkeit gegeben wurde, die Gegenstände zu inspizieren oder inspizieren zu lassen, und dass er die Gegenstände in ihrem aktuellen Zustand akzeptiert hat. Ferner lehnt der Vermieter jegliche Garantie oder Haftung bezüglich des Zustands der Gegenstände ab.
    • Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Gegenstände in voller Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften, Regeln und Betriebsanforderungen verwendet, wie gesetzlich im Gebiet, in dem die Gegenstände genutzt werden, vorgeschrieben und als anwendbar für die Nutzung der Gegenstände angesehen.
  • 6. Eigentum. Das Eigentum an den Gegenständen verbleibt während der gesamten Mietdauer beim Vermieter.
  • 7. Sicherungsrecht. Der Vermieter kann ein Sicherungsrecht an den Gegenständen behalten, wenn dies als angemessen erachtet wird. Der Vermieter hat das Recht, eine UCC-1-Meldung einzureichen, um sein Interesse an den Gegenständen zu schützen.
  • 8. Inspektion. Die Inspektion und Annahme erfolgt durch den Mieter zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung.
  • 9. Ansprüche. Unterlässt der Mieter die Mitteilung eines Anspruchs innerhalb von 1 Tag nach dem Lieferdatum, gilt dies als uneingeschränkte Annahme der Gegenstände und als Verzicht des Mieters auf alle Ansprüche bezüglich der Gegenstände.
  • 10. Entschuldigung für Verzögerung oder Nichterfüllung. Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen, Nichtlieferungen oder Ausfälle bei der Lieferung aufgrund von Arbeitskonflikten, Transportengpässen, Verzögerungen bei Materialeingang, Prioritäten, Bränden, Unfällen und anderen Ursachen außerhalb der Kontrolle des Vermieters oder seiner Lieferanten. Sollte der Vermieter nach eigenem Ermessen direkt oder indirekt durch Ursachen außerhalb seiner Kontrolle daran gehindert sein, die Gegenstände zum angegebenen Zeitpunkt zu liefern, hat der Vermieter das Recht, diese Vereinbarung durch eine E-Mail-Benachrichtigung an den Mieter zu kündigen, die von einer vollständigen Rückerstattung aller vom Mieter gezahlten Beträge (mit Ausnahme der Versandkosten) begleitet wird.
  • 11. Rechtsmittel. Das ausschließliche Rechtsmittel des Mieters und die Haftungsbeschränkung des Vermieters für alle Verluste oder Schäden aufgrund mangelhafter Gegenstände oder anderer Ursachen ist der Gesamtwert der Mietgegenstände, wie in den Abschnitten 1 und 2 dieser Vereinbarung (Übergabe der Mietgegenstände und Miet- und Versandbedingungen) angegeben.
  • 12. Stornierung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen:
    • Wenn der Mieter den vollen Betrag für die Gegenstände, wie im MIETAUFTRAGSANGEBOT, der VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG angegeben, nicht bezahlt.
    • Im Falle der Insolvenz oder des Konkurses des Mieters; oder
    • Wenn der Vermieter der Ansicht ist, dass die Zahlungsfähigkeit des Mieters beeinträchtigt ist.
  • 13. Benachrichtigungen. Jede Benachrichtigung oder jedes Dokument, das dem Vermieter oder Mieter gemäß dieser Vereinbarung zu übermitteln ist, gilt als ausreichend, wenn es persönlich übergeben oder per E-Mail mit einer bestätigten Antwort, die den Erhalt der ursprünglich gesendeten E-Mail bestätigt, gesendet wird.
  • 14. Allgemeine Bestimmungen.
    • Überschriften dienen nur der Übersicht und sind bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht zu berücksichtigen. Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. Wörter in der männlichen Form schließen die weibliche Form ein und umgekehrt.
    • Alle Zusicherungen und Garantien des Vermieters in dieser Vereinbarung bleiben auch nach Abschluss dieser Vereinbarung bestehen.
    • Der Mieter darf seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters abtreten oder übertragen, und jede versuchte Abtretung oder Übertragung ohne diese Zustimmung ist unwirksam. Eine Abtretung würde die durch diese Vereinbarung auferlegte Pflicht ändern, die Belastung oder das Risiko erhöhen und die Chance auf Erfüllung oder Zahlung beeinträchtigen.
    • Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, und zwar durch Unterschrift aller Parteien dieser Vereinbarung.
    • Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Florida, einschließlich des Florida Uniform Commercial Code, und der Vermieter und der Mieter stimmen hiermit der Zuständigkeit der Gerichte des Bundesstaates Florida zu. Jegliche Streitigkeiten oder sonstige rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren, finden in __Orange__County, Florida statt, sofern die Schiedsrichter keinen geeigneteren und einvernehmlichen Ort bestimmen und die Mitglieder der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand eines dortigen Staats- oder Bundesgerichts zustimmen.
    • Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, haben alle in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe die gleiche Definition wie im zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Vereinbarung geltenden Uniform Commercial Code des Bundesstaates Florida.
    • Wird eine Klausel dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht, Schiedsgericht oder anderem offiziellen Sachverständigen als unangemessen angesehen, wird die Klausel aus dieser Vereinbarung gestrichen und der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang wirksam.
    • Diese Vereinbarung kommt den Vermieter und den Mieter sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger zugute und bindet diese.
    • Diese Vereinbarung gilt als ausgeführt und vereinbart, wenn der Mieter eine Anzahlung oder Zahlung für das MIETAUFTRAGSANGEBOT, die VERKAUFSBESTELLUNG / PRO-FORMA-RECHNUNG ODER ENDRECHNUNG beim Vermieter leistet.
    • Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und es gibt keine weiteren mündlichen oder sonstigen Vereinbarungen. Der Mieter bestätigt, dass er sich nicht auf Zusicherungen des Vermieters bezüglich der voraussichtlichen Leistung der Gegenstände verlassen hat, sondern auf seine eigene Inspektion und Untersuchung des Gegenstandes vertraut hat.